Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KW automotive (Schweiz) AG
AGB
I. ALLGEMEINES
Die KW automotive (Schweiz) AG (nachfolgend Verkäuferin) verkauft und liefert ausschliesslich zu ihren nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen. Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner oder Dritte, die nicht mit der Einbeziehung der Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Verkäuferin einverstanden sind, haben unverzüglich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich die Verkäuferin vor, ohne dass dadurch Ansprüche jeglicher Art gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden können, das Angebot zurückzuziehen. Dem formularmässigen Hinweis der Vertragspartner oder Dritter auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht die Verkäuferin hiermit ausdrücklich. Durch die Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer diese Liefer- und Zahlungsbedingungen.
II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Unsere schriftlichen Angebote sind freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung.
- Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
III. LIEFERUNG
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes übernommen. Fälle von höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei der Verkäuferin, ihren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebsoder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen entbinden die Verkäuferin von der rechtzeitigen Lieferung und geben ihr ausserdem das Recht, ihre Lieferung ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Lieferungseinstellung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dem Käufer verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht.
- Die Anmeldung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen die Verkäuferin, ohne weitere Verpflichtungen die Lieferung sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, es sei denn, der Käufer leistet Zug um Zug Zahlung.
IV. VERSAND UND VERPACKUNG
- Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen; in diesem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.
- Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Wahl der billigsten Versandart.
- Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten: Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung zu veranlassen.
V. PREISE
- Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Preise sind freibleibend, und verstehen sich in CHF. In unseren Händler Netto-Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; diese wird zusätzlich berechnet.
- Einseitige Preis- und Konditionsänderungen durch die Verkäuferin sind aus wichtigen Gründen jederzeit möglich. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen Preise in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen sowie infolge von Veränderungen des Rohstoffpreises bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
VI. BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
- Geringfügige Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluss vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind verjährt, wenn seit der Übergabe des Kaufgegenstandes (Datum der Rechnung) zwei Jahre verstrichen sind. Über allfällige weitergehende Kulanz entscheidet die Verkäuferin abschliessend. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat die Verkäuferin zunächst das Recht der Nacherfüllung, in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Lediglich wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, stehen dem Käufer die übrigen Gewährleistungsrechte, wie Rücktritt, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz dem Grunde nach zu. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Mangel auf unsachgemässe Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schliesslich, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
- Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
- Die Rücksendung der Ware muss grundsätzlich von uns im Voraus genehmigt werden. Die Verkäuferin erteilt bei genehmigter Rücksendung eine Bearbeitungsnummer. Diese muss bei der Rücksendung deutlich an der Sendung von aussen ersichtlich angebracht sein. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
- Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche der Kunden gegen die Verkäuferin, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige, gleich aus welchem rechtlichen Grunde, ausgeschlossen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Umbauarbeiten und alle anderen Kosten (z.B. Ersatzwagen) in Garantie Fällen nicht vergütet werden. Die Verkäuferin kann aber Ausnahmen bewilligen. Der Käufer ist ausdrücklich nicht davon befreit, stets selbst die Eignung des Produktes für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Vor dem Umbau ist die Einbauanleitung aufmerksam durchzulesen. Beiliegende Gutachten sind ebenfalls vor dem Umbau mit der gelieferten Ware zu prüfen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt.
VII. WARENRÜCKNAHMEN
Warenrücknahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Alle Sendungen sind stets frachtfrei an uns einzusenden und müssen eine deutlich von aussen lesbare, von uns vergebene Bearbeitungsnummer tragen. Nach Prüfung auf Zustand und Vollständigkeit wird die Ware nach unserer Wahl entweder instandgesetzt, neu geliefert oder unter Abzug von max. 20 % Bearbeitungsgebühr des Kaufpreises zur weiteren Verrechnung gutgeschrieben oder unter Angabe von Gründen unfrei an den Absender zurückgesandt. Fahrwerke oder Teile zu Fahrwerken welche wir extra für Sie herstellen, können nicht retourniert werden.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderung vor. Bezieht der Käufer die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen die der Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes die Ware weiter veräussern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäss nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
- Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware, zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, zu.
- Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um mehr als 20%, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
IX. ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den Auftragsbestätigungen/Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Dienstleistungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
- Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse, es sei denn, mit dem Kunden ist eine andere Zahlungsart vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstanden Höhe, mindestens aber mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer niedrigeren Belastung, der Verkäuferin einer höheren vorbehalten.
- Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
- Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich nach Auftragserteilung, oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers erhebliche Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer zusätzlich mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Zahlung fällig. Noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
X. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
- Erfüllungsort ist Rotkreuz, Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Rotkreuz, Januar 2018
KW automotive (Schweiz) AG